1) Organisation
Das Komitee Schweizerischer Handdruckspritzenwettbewerb ist zuständig für:
- die Vergabe der Austragungsorte
- das Verfassen von Reglementen im Zusammenhang mit dem Handdruckspritzenwettbewerb und deren Einhaltung
- die Festlegung der Bewertungskriterien und deren Anwendung
- die Bereitstellung und Ausbildung einer genügend grossen Anzahl von Schiedsrichtern
- Bei der Bahnzuteilung ist für die angemeldeten Spritzen mit denen angesaugt wird, die Lage der Ansaugstutzen zu berücksichtigen
- Die Bereitstellung des Materials, welches für die Bewertung eingesetzt werden muss wie Wasseruhren, Einfüllkrümmer, Absperrhahn, Spritzböcke, Distanztafeln, Gerätebeschriftungsständer. Weiteres Material muss durch die Organisatoren gestellt werden
- den Entscheid über Einsprachen gegen die Ranglisten
Das Komitee setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen und konstituiert sich selbst. Im Anhang zum Reglement sind die Komiteemitglieder aufgeführt: 2 Bülach, 3 aktueller Austragungsort, 2 vorheriger Austragungsort, 2 zukünftiger Austragungsort. Das Komitee kann bei Bedarf erweitert werden. Der Vorsitz hat der zukünftige Austragungsort. Das Komitee tagt mindestens einmal Jährlich im Zeitraum zwischen dem aktuellen Wettbewerb und dem Jahresende.
2) Die Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung wird jährlich durch den aktuellen Austragungsort im Monat März
einberufen. Die Traktandenliste wird in Zusammenarbeit mit dem Komitee erstellt.
3) Austragungsort
Die Organisation des Handdruckspritzenwettbewerbes wird durch eine lokale Organisation (Verein, Feuerwehr oder andere Organisation) am Austragungsort durchgeführt. Sie ist zuständig für die gesamte organisatorische Abwicklung des Wettbewerbes und den Kontakt zum
Komitee SHSW. Diese Organisation ist finanziell und organisatorisch nicht mit dem Komitee verbunden und trägt sämtliche anfallenden Kosten der Austragung.
4) Einsprachen
Einsprachen sind einzig gegen die Ranglisten möglich. Die internen Bewertungsblätter der Schiedsrichter sind vertraulich und werden nur im Gesamtresultat bekannt gegeben.
Die Einsprache ist mit einer Frist von 5 Tagen nach dem Austragungsdatum schriftlich beim Komitee
einzureichen.
Ein Verein/Mannschaft, die das erste mal an einem Wettbewerb teilnehmen, erhalten auf Anfrage das Bewerterblatt (aber nur das Erste mal bei weiteren Teilnahmen nicht mehr!!)
5) Anmeldung
Der Wettbewerb wird öffentlich ausgeschrieben (mind. 1 Inserat in der Schweizerischen
Feuerwehrzeitung zu Lasten Austragungsort). Mit der Einzahlung des Startgeldes erklären sich
die Teilnehmer mit diesem Reglement und den Bewertungskriterien einverstanden.
6) Bewertung
Die Spritzen werden in 2 Kategorien eingeteillt.
- Nostalgiespritzen 40%-55% der möglichen Leistung
- Sportler 65 – 80%.
Es wird nur eine Rangliste erstellt, Nostalgie Spritzen wie Sportler haben die gleichen Bedingungen
Maximale Pumpzeit 4 Minuten
Zwischendurch hat die Mannschaft die Möglichkeit während maximal 30 Sekunden voll zu pumpen um eine möglichst grosse Weite zu erzielen. Die Leistung wird aufgeteilt je zur Hälfte der Wassermenge und Wurfweite.
7) Gültigkeit des Reglements
Das Reglement tritt ab sofort in Kraft und kann durch das Komitee laufend angepasst werden.
P.S. Fett geschrieben sind, an der DV in Oberägeri gutgeheissene Anträge.
Update 11.4.2011